LG Hamburg
Prozeßkostensicherheitsleistung durch ausländischen Kläger (hier Bundesstaat New York, USA) für außergerichtliche Kosten
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 302 O 100/96;
LG Hamburg
vom 29.01.1997
- 302 O 100/96
RIW
1997, 331
(Heft 4)
Sachverhalt:Die Klägerin ist ein Handelsunternehmen mit Sitz im Bundesstaat New York/USA. Die Klägerin nimmt die beklagten Rechtsanwälte auf Schadensersatz wegen eines von ihr behaupteten Anwaltsverschuldens in Anspruch. Die Klägerin hat die nach deutschem Recht erforderlichen Gerichtskosten eingezahlt. Der Antrag der Beklagten auf Erbringung einer Prozeßkostensicherheit für die außergerichtlichen Kosten hatte keinen Erfolg.Aus den Gründen:»Die Frage, ob die Klägerin, ein Unternehmen nach ...
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