RIW ab 2024: Herzlicher Dank und ein weiterer Blick nach vorn
Auf in ein neues Jahr!
Ich darf mich als neuer Redaktionsleiter der Zeitschrift Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW) vorstellen. Dass ich als ein Teil des Teams RIW einen Beitrag leisten darf für eine der, meines Erachtens nach, interessantesten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften, freut mich sehr.
Das Themenspektrum der RIW umfasst sämtliche relevanten Bereiche des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts, des Außenwirtschaftsrechts, einschließlich Fragen des grenzüberschreitenden Prozessrechts und des internationalen Schiedswesens. Eine Besonderheit der RIW ist, dass regelmäßig über Entwicklungen des Wirtschaftsrechts im Ausland berichtet wird, wobei hier der Fokus vor allem auf den Staaten liegt, mit denen Deutschland engere Handelsbeziehungen pflegt.
Die RIW wäre nicht das, was sie heute ist, ohne den langjährigen Redaktionsleiter Herrn Dr. Roland Abele, dem “Grandseigneur” der RIW. Herr Dr. Abele verantwortete die Hefte der RIW als Redaktionsleiter in den Jahren 2007 bis 2023 fachlich höchst kompetent und trug dadurch maßgeblich zur Relevanz der Zeitschrift bei. Neben seiner fachlichen Expertise besticht Herr Dr. Abele durch seine persönliche und menschliche Art, welche insbesondere die Hilfestellungen umfasste, die mir den Einstieg in die redaktionelle Arbeit bei der RIW ermöglichte. Vor allem dafür nochmals herzlichen Dank.
Themen, die uns in dem vergangenen Jahr und sicherlich auch im Jahr 2024 weiter bewegen werden, gibt es reichlich. Politisch und gesellschaftlich stechen (leider) die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine, in Israel und Gaza – und das Leid der Menschen dort hervor, für welche es eine Lösung zu finden gilt. Aber auch Herausforderungen in den Bereichen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit, der Energieversorgung, der Bildung, der Staatsfinanzen, des Fachkräftemangels sowie Grundsätzliches wie Wohnen und Gesundheit oder auch Demographie sind Umstände, welche die Welt über die Grenzen Deutschlands hinaus berühren.
Die bestehenden und sich ergebenden Aufgabenstellungen betreffen selbstredend auch das Recht. Die Wissenschaft, die Gesetzgebung, die Rechtsprechung, das Verwaltungshandeln und nicht zuletzt die Beratung werden sich dieser und der weiteren Themen annehmen und Vorgehensweisen für die bestehenden und die sich daraus oder weiter ergebenden Herausforderungen erarbeiten und anbieten müssen. Aktuell seien dafür die Entwicklungen in den Bereichen etwa des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder die Vorgaben des Datenschutzrechts, allen voran das Hinweisgeberschutzgesetz, “Privacy Shield II” oder insgesamt Herausforderungen der Compliance und ESG, die KI-VO sowie die NIS-2-Richtlinie im Digital Law oder steuerrechtlich “Pillar Two” genannt. Die Rechtsprechung und die Verwaltung nehmen sich und werden sich dieser und zahlreicher weiterer Themen ebenfalls annehmen, wie etwa der Zuständigkeitsfragen nach der EUGVVO, Anforderungen an geplante Massenentlassungen im Arbeitsrecht oder besonders straf- und steuerrechtlich der Cum-Ex-Verfahren. Allesamt wichtige Grundlagen für das Handeln der Beratungspraxis. An Herausforderungen mangelt es also nicht.
Die RIW soll und wird somit weiterhin eine Fachzeitschrift sein, welche die sich für Berater, Unternehmen und Unternehmer sowie ebenfalls für die Wissenschaft ergebenden wirtschaftsrechtlichen Themen darstellt, analysiert, diskutiert und so auch zur (Rechts-)Fortbildung beiträgt. Das wäre natürlich nicht möglich ohne die Autorinnen und Autoren der RIW, die sich stets als Experten ihres Faches auszeichnen und rechtliche sowie praktische Hilfestellungen zu diesen und weiteren Themen geben. Dies betrifft sämtliche wirtschaftsrechtlich relevanten Bereiche, allen voran das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Außenwirtschaftsrecht, M&A, das Arbeitsrechts- und Sozialrecht, das Prozess- und Schiedsrecht, das IP-Recht, das Steuer- und das Zollrecht.
Ich darf mich mithin dem Dank von Herrn Dr. Abele an die Autorinnen und Autoren anschließen und mich für die hervorragenden Beiträge bedanken. Ich freue mich und würde mir wünschen, dass Sie auch künftig weiterhin zur Feder greifen und die RIW zu dem machen, was sie ist: Eine der bedeutenden Zeitschriften im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts.
Ebenso gilt mein herzlicher Dank den Leserinnen und Lesern der RIW. Ich freue mich auf den Austausch und hoffe, dass die RIW für Sie weiterhin eine Anregung zu Gedanken und Diskussionen und eine Grundlage des Handelns sein wird.
Das erste Heft der RIW im Jahr 2024 wird sich mit der internationalen Zuständigkeit und dem anwendbaren Recht bei Verbraucherklagen gegen konzernzugehörige Gesellschaften, der Zuständigkeit nach der EuGVVO für Klagen nach der Richtlinie über Verbandsklagen, Erleichterungen im Urkundenverfahren mit der Volksrepublik China und in den Länderreporten mit aktuellen rechtlichen Entwicklungen in Frankreich und Italien befassen. Weiter wird aktuelle Rechtsprechung im internationalen Wirtschaftsrecht und in daran angrenzenden Rechtsbereichen angeführt.
Ich wünsche allseits ein frohes Jahr 2024.
Prof. Dr. Christian Pelke, LL.M., Frankfurt a. M.