OFD München/Nürnberg
Sonderregelung für Verluste aus österreichischen Betriebsstätten
OFD München, Schreiben vom 10. Oktober 2003 - OFD-M: S 1301 Öst - 18 St 41/42/OFD-N: S 1301 - 793/St
RIW
2004, 80
(Heft 1)
Bis einschl. 1998 konnten nach § 2 a Abs. 3 EStG deutsche Unternehmer für Verluste aus österreichischen aktiven Betriebsstätten anstelle des negativen Progressionsvorbehalts den Verlustabzug wählen mit der Maßgabe, bei späteren Gewinnen die bisherigen Verlustabzüge wieder nachversteuern zu müssen. Die Verlustabzugsmöglichkeit wurde ab 1959 im EStG gestrichen, die Nachversteuerungspflicht besteht weiterhin bis einschl. 2008 (§ 52 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntIG 1995/2000/2002).In Österreich ...
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