EuGH
Steuer auf eingeführte Gebrauchtfahrzeuge darf nicht höher sein als die im Wert eines im Inland zugelassenen gleichartigen Gebrauchtfahrzeugs enthaltene Reststeuer
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2002 - C-101/00;
EuGH
vom 19.09.2002
- C-101/00
RIW
2003, 313
(Heft 4)
Aus den Gründen1. Der Korkein hallinto-oikeus (oberstes Verwaltungsgericht) hat mit Beschluss vom 15. 3. 2000, beim Gericht eingegangen am 17. 3. 2000, gemäß Art. 234 EG sechs Fragen nach der Auslegung des Art. 95 Abs. 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 90 Abs. 1 EG) und der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige ...
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