Rübenstahl, Markus
Strafrechtliche Unternehmenshaftung in Italien - das Legislativdekret Nr. 231 vom 8. 6. 2001
Compliance, Geldstrafe, Haftung, Italien, Organisationsverschulden, Strafrecht, Umfang, Verfall, Zurechnung, spezifische H. von Unternehmen und deren Beschäftigten, spezifische Haftung von Unternehmen und deren Beschäftigten, Überblick
RIW
2012, 505
(Heft 8)
Ausländische Unternehmen - auch solche ohne Sitz oder Standorte in Italien - haften seit Sommer 2001 für bestimmte (Katalog-)Straftaten italienischen Rechts, die durch ihre Mitarbeiter oder Beauftragte im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens begangen werden. Die schwerwiegenden, kumulativ anwendbaren Rechtsfolgen des Legislativdekrets - ...
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