EuGH
Unzuständigkeit des EuGH bei Vorlagefragen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - C-111/94;
EuGH
vom 19.10.1995
- C-111/94
RIW
1996, 421
(Heft 5)
Urteilstenor:Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Beantwortung der vom Tribunale civile e penale Mailand in seinem Vorlagebeschluß vom 31. März 1994 gestellten Fragen nicht zuständig.Aus den Gründen:»(1) Das Tribunale civile e penale Mailand hat mit Beschluß vom 31. März 1994, beim Gerichtshof eingegangen am 12. April 1994, gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag zwei Fragen nach der Auslegung der Artikel 48, 55, 59, 60, 66, 86 und 90 EG-Vertrag zur Vorabentscheidung vorgelegt.(2) ...
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