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RIW 2002, 711
 
BGH
Auslegung des Begriffs des »markenmäßigen Gebrauchs« nach der Markenrechtsrichtlinie - GERRI/KERRY Spring

BGH, Entscheidung vom 7. Februar 2002 - I ZR 258/98;

BGH vom 07.02.2002 - I ZR 258/98
RIW 2002, 711 (Heft 9)
VorlagefrageDem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 lit. b der Ersten Richtlinie des Rates 89/104/EWG vom 21. 12. 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABlEG Nr. L 40 vom 11. 2. 1989, S. 1) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:Ist Art. 6 Abs. 1 lit. b Markenrechtsrichtlinie auch anwendbar, wenn ein Dritter die dort aufgeführten Angaben markenmäßig benutzt? Bejahendenfalls: Ist die markenmäßige ...

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