EuGH
Der Beitritt zu einem geschlossenen Immo-bilienfonds in Form einer Personen-gesellschaft kann widerrufen werden, wenn der Beitrittszweck vorrangig in der Kapitalanlage besteht
Art. 1, 5;
Haustürgeschäft, Widerruf, Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds in Form einer Personengesellschaft, Verbraucherschutz, Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie, Ausnahme für Vertrag über andere Rechte an Immobilien, Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens, Anwendung nationaler Regeln, Vorabentscheidungsersuchen, Zuständigkeit, hypothetische Fragen, Widerruf von Haustürgeschäften, Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds, Immobilienfonds, geschlossener, Personengesellschaft, Beitritt
EuGH
vom 15.04.2010
- Rs. C-215/08
RIW
2010, 385
(Heft 6)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der internationalen Wirtschaft
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.