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RIW 1997, 233
 
OLG Köln
Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

OLG Köln, Entscheidung vom 9. September 1996 - 19 U 253/95;

OLG Köln vom 09.09.1996 - 19 U 253/95
RIW 1997, 233 (Heft 3)
Sachverhalt:Die Klägerin, ein polnisches Unternehmen, verlangt von der Beklagten die Auszahlung von insgesamt 214 800 DM, die die Beklagte nach dem Vortrag der Klägerin in arglistigem und sittenwidrigem Zusammenwirken mit ihrem - der Klägerin - damaligem Geschäftsführer B. sen. an sich gebracht haben soll, indem drei Zahlungen der Fa. T., einer Schuldnerin der Klägerin, in dieser Höhe über Zwischenstationen auf ein Konto der Beklagten geleitet wurden. Geschäftsführer der Klägerin waren bis Ende ...

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