BGH
Wirtschaftlich relevanter Inlandsbezug ausländischer Internetangebote als Voraussetzung für kennzeichenrechtliche Ansprüche - Hotel Maritime
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - I ZR 163/02;
BGH
vom 13.10.2004
- I ZR 163/02
RIW
2005, 465
(Heft 6)
SachverhaltDie Klägerin, die seit Anfang der 70er Jahre die Angabe »MARITIM« zur Bezeichnung ihres Geschäftsbetriebs verwendet, betreibt in Deutschland 40 Hotels. Sie ist Inhaberin der am 8. 11. 1991 und am 6. 2 1992 u. a. für »Betrieb von Hotels, gastronomischen Betrieben« eingetragenen Marken Nr. 1182 140 und Nr. 2009 048 »MARITIM«.Die Beklagte führt seit 1994 in Kopenhagen ein Hotel-Garni mit der Bezeichnung »HOTEL MARITIME«. Seit 1996 unterhält sie die Domain »www.hotel-maritime.dk«. Auf ...
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