KOCH, Robert
Zur Bestimmung des Begriffs der wesentlichen Vertragsverletzung im UN-Kaufrecht im Falle der Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware
RIW
1995, 98
(Heft 2)
I. Das Urteil des OLG Frankfurt a.M.In einem dem UN-Kaufrecht (CISG) unterliegenden Vertragsverhältnis weist der Verkäufer das auf einem unstreitigen Sachmangel beruhende Begehren des Käufers, den Vertrag aufzuheben (Art. 49 CISG; entspricht deutschrechtlich der Wandelung) oder Ersatz zu liefern (Art. 46 Abs. 2 CISG), mit der Begründung zurück, dieser könne die Ware trotz des Mangels in zumutbarer Weise verwerten. Wer nun - seinem Rechtsgefühl folgend - glaubt, darauf könne es ja wohl nicht ...
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