OFG Sachsen
Zustellung eines Versäumnisurteils im Rechtshilfeweg (Singapore)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 1997 - 7 W 2520/97;
OFG Sachsen
vom 30.09.1997
- 7 W 2520/97
RIW
1998, 969
(Heft 12)
Aus den Gründen:2. Das Versäumnisurteil vom 10. 3. 1997 ist der Beklagte ordnungsgemäß durch Aufgabe zur Post am 8. 4. 1997 zugestellt worden.a) Die Voraussetzungen des § 175 Abs. 1 Satz 2 ZPO haben vorgelegen, da die Beklagte auch nach Zustellung der Klage auf dem Rechtshilfeweg keinen Zustellungsbevollmächtigten benannt hat (vgl. im einzelnen Thomas-Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 175 Rn. 6 ff.). Die Rechtsfolge des § 175 Abs. 1 Satz 2 ZPO tritt von Gesetzes wegen ein. Eine Belehrungspflicht ist im ...
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