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SRNL 2023, 13
Deichmann 

Aus der Praxis
Insolvenz einer ReHa Klinik – übertragene Sanierung sichert Fortbestand

von Artur Deichmann, Köln

Abbildung 14

Trotz Widrigkeiten erfolgreich neu gestartet.

Die in einem ländlichen Kurort ansässige und als Einzelunternehmen geführte Reha Klinik verfügte über Versorgungsverträge gem. § 111 SGB V (stationär) und § 111c SGB V (ambulant) und war für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft und verschiedene Heilfürsorgeträger sowie die Beihilfe zugelassen.

Um die ambulante Versorgungssituation in der Region für Patienten mit einem rehabilitativen Bedarf im Bereich der orthopädischen, rheumatologischen und pneumologischen Erkrankungen zu verbessern, wurde durch das Unternehmen seit 2011 ein ambulantes Reha- und Therapiezentrum (ARZ) in einem benachbarten Oberzentrum unterhalten.

Die ambulante Rehabilitation der Rehaklinik nahm in der relevanten Region aufgrund der nachstehenden Zulassungen eine marktführende Stellung ein:

• Erbringung von Leistungen zur ambulanten Rehabilitation nach § 40 Absatz 1 SGB V

• ganztägig ambulante orthopädische Rehabilitation der Rentenversicherung Bund und Land gem. § 9 SGB VI

• Versorgung der Berufsgenossenschaft mit EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie)

Während die Reha-Klinik im Jahr 2019 Umsatzerlöse von über 6 Mio. € erzielte und dabei bezogen auf das Vorsteuer-Ergebnis eine Umsatzrendite von ca. 8 % erwirtschaftete, gingen die Umsätze nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie ab April 2020 erheblich zurück. Im Verlauf des Jahres 2021 wurden COVID-Hilfen gewährt und die pandemiebedingten Belegungsrückstände durch die Deutsche Rentenversicherung mit finanziellen Mitteln teilweise kompensiert. Ab Anfang 2022 wurden seitens der Rentenversicherungsträger keine oder nur sehr wenige Patienten zugewiesen. Mangels erforderlicher Patientenzuteilungen im Verlaufe des Jahres 2022 und angesichts der Tatsache, dass die Liquidität des Unternehmens bereits vor Pandemiebeginn angespannt gewesen war, geriet die Klinik in erhebliche finanzielle Rückstände.

SRNL 2023 S. 13 (14)

Daher wurde ein Antrag auf Eröffnung des vorl. Insolvenzverfahrens mit dem Ziel gestellt, eine weitere Mittelzufuhr durch die Eigentümerfamilie zu vermeiden und persönliche Haftungsrisiken zu minimieren. Das zuständige Amtsgericht bestellte eine sehr erfahrende Rechtsanwältin am 30.5.2022 zur vorl. Insolvenzverwalterin. An beiden Standorten zusammen wurden 153 Mitarbeiter beschäftigt.

Das Unternehmen nutzte am Stammsitz eine im Eigentum stehende denkmalgeschützte Immobilie, während in dem Oberzentrum moderne und zeitgemäß ausgestattete Räumlichkeiten angemietet wurden.

Das Leistungsspektrum von der Klinik teilte sich in die folgenden vier Handlungsfelder auf:

Abbildung 15

Die vier Säulen der Reha-Klinik

Der Investorenprozess, im Rahmen dessen mit insgesamt ca. 130 Parteien Kontakt aufgenommen wurde, startete mit Hilfe einer erfahrenen M&A Gesellschaft unter Leitung der Insolvenzverwalterin im Juni 2022. Relativ schnell kristallisierte sich aus dem Feed-Back der Interessenten die nachstehende Einschätzung heraus:

Negativ:

• Limitierte Neigung der Betreiber von Rehabilitationskliniken zur Ausweitung ihrer Kapazitäten im Bereich der stationären Rehabilitation mit Fokus auf Orthopädie, da in diesem Indikationsbereich der Trend zur ambulanten Versorgung immer stärker wird (geringere Kosten für die Kostenträger, Rehabilitation im gewohnten Umfeld der Patienten)

• Sorge der Marktteilnehmer vor Zuschnitt und Beschaffenheit des historischen und lediglich teilweise modernisierten Gebäudes der stationären Rehabilitation in Bad Salzschlirf – ohne Potential für eine Alternativnutzung wie z.B. ein Seniorenzentrum

• Abhängigkeit eines Neustarts der Rehaklinik Dr. Wüsthofen gerade im stationären Bereich von wieder deutlich ansteigenden Patientenzuweisungen der Kostenträger verbunden mit einer auskömmlichen Vergütung

• Ein Konzept für die Sanierung/Übertragung lag nicht vor, der Jahresabschluss 2019 bildete die aktuellste Datenbasis, die Buchhaltung seit Anfang 2020 war nicht vollständig, die BWA für 2022 lag Mitte Juli, die für 2021 Anfang August 2022 vor Positiv:

• Sehr positive Resonanz auf die Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation im benachbarten Oberzentrum.

Im ersten Schritt erfolgte im August 2022 die Übertragung des Teilbetriebs ambulante Rehabilitation im benachbarten Oberzentrum. Alle an diesem Standort beschäftigten Mitarbeiter gingen im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf den Erwerber über.

Anfang September 2022 wurde mit einem Investorenkonsortium, bestehend aus dem Inhaber einer benachbarten Rehaklinik, die komplementäre Indikationen anbietet, einem branchenfremden Unternehmer sowie dem Chefarzt der Rehaklinik ein notarieller Vertrag zur Veräußerung der Immobilie sowie des Teilgeschäftsbetriebs stationäre Rehabilitation unter Erhalt aller Beschäftigungsverhältnisse am Stammsitz geschlossen.

Trotz der überwiegend negativen Ausgangslage wurden die Arbeitsplätze gesichert und für die Gläubiger wurde ein die Verfassung des Unternehmens reflektierender Kaufpreis realisiert. Für die Veräußerung einer Rehabilitationsklinik ergeben sich somit insbesondere die nachstehenden kritischen Erfolgsfaktoren:

• Fachgerechte und aktuelle Buchhaltung, detailliertes Controlling

• Zeitgemäße, den medizinischen und pflegerischen Anforderungen entsprechende Gebäudesituation

• Primär für den stationären Bereich: medizinisches Angebot bei solchen Indikationen, für welche die Kostenträger auch in Zukunft Patienten für den stationären Aufenthalt zuweisen, weiterhin attraktives Angebot auch für ergänzende selbstzahlende Patienten zur Optimierung der Kapazitätsauslastung (Lage, Gebäude, Ausstattung, kulinarisches Angebot, Optionen zur Freizeitgestaltung)

• Primär für den ambulanten Bereich: die Kapazitätsauslastung ermöglichendes räumliches Einzugsgebiet, verkehrstechnisch geeignete Lage

• Qualifiziertes und motiviertes Personal, hohe medizinische und pflegerische Standards

Entscheidender Erfolgsfaktor war jedoch in diesem Fall die Nutzung der langjährigen Expertise der Insolvenzverwalterin und ihres Teams, um trotz der beschriebenen Ausgangslage eine Erhaltungslösung unter erheblichem Einsatz der Gesellschafterfamilie und der Belegschaft zu erreichen.

*Das Verfahren und die handelnden Akteure sind der Redaktion bekannt

Abbildung 16

Artur Deichmann, Dipl. Kfm. und Bankkaufmann, ist Managing Partner bei SSC Consult in Köln. Seine Tätigkeitsgebiete umfassen u.a. die M&A-Beratung im Mittelstand mit Schwerpunkten in der Unternehmernachfolge, bei Konzernausgliederungen und im Rahmen der Strukturierung tragfähiger Fortführungslösungen für Unternehmen im Insolvenzumfeld.

 
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