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SRNL 2021, 2
 

Editorial

Abbildung 1

Monika Eckstein

Liebe Leserin, lieber Leser,

„Keine Unterstützung für Zombie-Unternehmen!“ – propagierten die Minister mit Beginn der umfangreichen Coronahilfen. Nicht nur vernünftig, sondern geradezu logisch mag diese Vorgabe erscheinen. Aber wie ist sie mit eineinhalb Jahren Abstand zu bewerten? „Wertvolle Unternehmensrettung des Staates“ sagen die einen, „Eine Marktbereinigung ist überfällig!“ meinen die anderen, „Durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und großzügige Bezuschussung haben wir solche Unternehmen erst geschaffen!“ meinen die nächsten. Alles ist in gewisser Weise richtig. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten hat es immer gegeben, aber nun stand verlockende Hilfe in Form von großzügigen Unterstützungen bereit. Die letzte Gelegenheit zur Genesung! Oder wissen Zombies vielleicht gar nicht, dass sie Untote sind? Und wenn doch, warum handeln sie wie quicklebendig? Es wird wahrscheinlich nie ganz beziffert werden, wie viele Millionen Coronahilfen mit Hilfe findiger Zahlenjonglage oder kreativer Geschäftserweiterungen an Unternehmen gezahlt, die längst das Gras von unten wachsen sehen sollten – um im Bild zu bleiben. Geld, das zu Lasten der Allgemeinheit und auf den Rücken künftiger Generationen ausgegeben wurde. Das ist ethisch und moralisch fragwürdig, besonders wenn das endgültige Ableben nur rausgezögert wurde und mit einem rechtzeitigen Insolvenzverfahren eine tatsächliche Widerbelebung möglich gewesen wäre. Die Erfahrung der letzten Monate von Sanierungsberatern und Insolvenzverwaltern zeigt, dass solche Vergehen leider keine Einzelfälle sind!

Die Kollegen Prof. Dr. Mönning und Sebastian Voitzsch beleuchten in der aktuellen Ausgabe das Für und Wider einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Ist damit Unternehmen wirklich geholfen? Hat die Regelung nicht vielmehr für Verwirrung bzw. zu vermehrter Insolvenzverschleppung geführt? Auch junge Unternehmen sind der Gefahr einer wirtschaftlichen Krise ausgesetzt. Welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, erklären die Kollegen von Restrukturierungspartner. Was ist bei einer übertragenen Sanierung in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung zu beachten? Dazu gibt Frau Cornelia Mönning Antworten. Sie sehen: auch in der aktuellen Ausgabe haben wir hilfreiche und praxisnahe Informationen zusammengetragen. Sollten Sie nach der ausführlichen Lektüre unseres Magazins noch weitere Leselust verspüren, sei Ihnen das gerade erschienene Buch von Prof. Dr. Mönning empfohlen: „Krisenfälle – Insolvenzen hautnah“ herausgegeben vom Deutschen Fachverlag. In 13 ausgewählten Episoden beschreibt der Autor in lesenswerter Art und Weise sein Tagesgeschäft als Verwalter. Ein kurzweiliger Lesestoff abseits von Fachterminus und Paragrafen.

Herzlichst Ihre

Abbildung 2

 
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