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SRNL 2021, 10
 

Kein Kündigungsschutz für Corona-Leugner!

Ein angestellter Lehrer einer Berufsschule in Hessen traktierte seine Schüler mit Verschwörungstheorien. Corona sei eine Lüge, eine Verschwörung der Pharmaindustrie, die ersten KZ für Impfgegner befänden sich bereits im Aufbau. Das Tragen von Masken sowie Lüften der Klassenräume sei demzufolge überflüssig.

Wegen dieser und ähnlicher Äußerungen wurde das Anstellungsverhältnis mit dem Lehrer fristgemäß zum Jahresende gekündigt. Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Lehrer keinen Erfolg. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies die Klage mit Urteil vom 9. November 2021 (9 Ca 163/21) ab und stellte klar, dass Arbeitsschutzvorschriften völlig unabhängig von den persönlichen Ansichten eines Betroffenen wirksam und zwingend einzuhalten sind. Im Fall eines Verstoßes kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wie im entschiedenen Fall. Eine Abmahnung hielt das Gericht für entbehrlich. Das Vertrauensverhältnis sei durch die unhaltbaren Aussagen, insbesondere durch die Vergleiche zur Nazidiktatur, irreparabel zerstört.

 
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