Produkthaftung verschärft
Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU (Product Liability Directive) wurde am 18.11.2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 08.12.2024 in Kraft getreten. Der nationale Gesetzgeber hat jetzt zwei Jahre Zeit, das europäisch harmonisierte Produkthaftungsrecht in ein deutsches Produkthaftungsgesetz zu übertragen. Mit der Reform soll in erster Linie eine Anpassung des bestehenden Rechts an neue Technologien erfolgen.
Wie bisher bleibt es bei der verschuldensunabhängigen Haftung der Produzenten, wobei jedoch der Anwendungsbereich des Produkthaftungsrechts massiv erweitert und die Anspruchsdurchsetzung für Geschädigte erleichtert wird. Software wird nunmehr ausdrücklich in den Produktbegriff einbezogen, digitale Dateien hingegen sind grundsätzlich keine Produkte – mit Ausnahme allerdings von digitalen Bauunterlagen. Auch der Fehlerbegriff wird neu definiert. Neben den Sicherheitserwartungen der Käufer füllen jetzt auch Verstöße gegen die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben den Fehlerbegriff aus. Relevant sind insbesondere Cybersicherheitsanforderungen. Dies kann im Ergebnis dazu führen, dass Hersteller auch für Schädigungen durch externe Ein- und Übergriffe (Hacker) einstehen müssen.
Erweitert wird auch der Kreis derjenigen, die für Fehler haften müssen. Zukünftig könnten sich Ansprüche auch gegen Online-Plattformen richten. Das ist neu!
Zwar bleibt es dabei, dass auch weiterhin der Geschädigte beweisen muss, dass ein Produkt fehlerhaft ist, aber neue Vermutungsregeln können dazu führen, dass bereits die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche auslöst, weil dies zur Umkehr der Beweislast führt.