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SRNL 2022, 19
 

Weihnachtsgeschenk für Arbeitnehmer

Der Bundestag hat am 30.09.2022 das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz beschlossen. Darin versteckt ist eine Steuerbefreiung von freiwillig gezahlten Inflationsausgleichssonderzahlungen. Die Prämie kann maximal 3.000,00 € betragen und in der Form einer Einmalleistung, aber auch in mehreren Teilbeträgen, zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Möglich ist dies seit dem 26.10.2022. Die Regelung endet am 31.12.2024.

Da es sich bei der Prämie um Arbeitseinkommen handelt, kann die Prämienforderung gepfändet werden. Sie unterliegt auch nicht dem Vollstreckungsschutz, da die Prämie den Zweck verfolgt, inflationsbedingte finanzielle Lasten der Lebensführung abzumildern. Wird über das Vermögen des begünstigten Arbeitnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Anspruch auf die Prämie unter den Insolvenzbeschlag. Wem weder Pfändung noch Insolvenz drohen, darf sich – wenn der Arbeitgeber der gesetzlichen Empfehlung folgt – auf einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss freuen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Prämie, aber Arbeitgeber müssen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten und Gründe für eine Ungleichbehandlung belegen können, wenn sie nicht alle Arbeitnehmer in gleicher Weise bedenken wollen.

SRNL 2022 S. 19 (20)

Abbildung 20

 
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