Ausübung des Wahlrechts aus § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG – Keine Bindung an Handelsbilanz für Wahlrecht nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 – Verschmelzung als ein in der laufenden Buchführung zu erfassender Geschäftsvorfall – keine nachträglich anderweitige Ausübung des Wahlrechts nach § 20 Abs. 2 UmwStG 1995 im Rahmen einer Bilanzänderung/Bilanzberichtigung
StB 2008, S. 349
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