Die Steuerliche Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Umgang mit hohen Energiekosten
Bekanntermaßen hat die Ampel-Koalition bestehend aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 23.3.2022 unter dem Eindruck der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiepreise ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit diesen hohen Energiekosten beschlossen. Nach Ziffer 5 des Ergebnisses des Koalitionsausschusses sollen die Bürger durch verschiedene Einzelmaßnahmen entlastet werden. Den einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklasse 1 bis 5) soll einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Dieser soll die Begünstigten “schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) ’on top' gewährt werden”. Die Auszahlung obliegt den Arbeitgebern und unterliegt der Einkommensteuer. Selbständigen soll der Vorschuss über die einmalige Senkung der Einkommensteuervorauszahlung gezahlt werden. Familien erhalten für jedes Kind, ergänzend zum Kindergeld, einen Einmalbonus von 100 Euro über die Familienkassen. Dieser Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Empfängern von Transferleistungen wird pro Person einmalig 100 Euro gezahlt. Wegen der gestiegenen Kraftstoffpreise und der erwartbaren weiteren Steigerung durch eine schnell erlangte Unabhängigkeit von russischem Erdöl soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß absenkt werden. Die Weitergabe der Senkung an die Verbraucher soll gewährleistet und so die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft – insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche – reduziert werden. Ferner wird für 90 Tage ein Monatsticket zum Preis von 9,00 Euro pro Monat eingeführt. Den Ländern werden die Regionalisierungsmittel zur Umsetzung bereitgestellt. Darüber hinaus soll ein Auszahlungsweg von direkten Zahlungen an die Bürger über die Steuer-ID entwickelt werden, um so einfach und unbürokratisch Zahlungen vornehmen zu können. Als Beispiel wird das Klimageld genannt.
Die CDU/CSU-Fraktion hat die Veröffentlichung des Maßnahmenpaketes zum Anlass genommen 70 Fragen in einer großen Anfrage (Drs. 20/1387) an die Bundesregierung zu stellen. Neben eher technischen geht es auch um inhaltliche Fragen. So wird gefragt, wie die Höhe der Energiepreispauschale errechnet wurde und welche typisierten Mehrkosten der Berechnung zugrunde lagen. Ferner interessiert, wie hoch die Mehrbelastungen durch die gestiegenen Heiz-, Strom- und Kraftstoffkosten eines durchschnittlichen Haushaltes in Deutschland sind und ob die Energiepreispauschale die Haushalte dahingehend signifikant entlastet. Hinsichtlich des Gehaltszuschusses wird nach der Art der Einkünfte sowie der Sozialversicherungspflichtigkeit gefragt. In diesem Zusammenhang ist der Durchführungsweg ein Punkt; ob die Arbeitgeber den Zuschuss vorzufinanzieren haben. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage nach der Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 für die Empfänger des Zuschusses gestellt. Sowohl der Erlass von ca. 4 Mio. Vorauszahlungsbescheiden zur Einkommensteuer für Selbständige ist Gegenstand einer Frage, als auch der Verwaltungsaufwand für die Auszahlung.
Im Zusammenhang mit der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe wird nach dem Grund für den Zeitraum von drei Monaten gefragt und warum nicht auf das Instrument des Tankrabattes, wie in Frankreich, zurückgegriffen wurde. Die Umsetzung der Weitergabe an die Verbraucher ist ebenfalls Gegenstand einer Frage, genauso wie die Umsetzung in anderen europäischen Staaten wie Polen und Italien. Bezüglich des sog. “9-Euro-Tickets” geht es zum einen um den Verwaltungsaufwand, den diese Maßnahme potenziell verursacht und zum anderen darum, wie hoch die Summe der zu erhöhenden Regionalisierungsmittel sein wird. Außerdem möchte die CDU/CSU-Fraktion wissen, wie die Leistungserbringer, also die ÖPNV-Unternehmen in den Genuss des Ausgleichs der Mindereinnahmen durch die “9-Euro-Tickets” kommen sollen.
Die Fragen zeigen, dass auch bei noch so gut gemeinten Maßnahmen, die öffentlich wirksam präsentiert werden, der Teufel im Detail steckt. Insbesondere wenn die Wirksamkeit und Durchführung der Maßnahmen in den Blick genommen werden. Über die Antworten wird selbstverständlich berichtet!
Professor Dr. iur. Michael Stahlschmidt, M.R.F LL.M. MBA LL.M, RA/FAStR/FAInsR/FAMedR/StB, Diplom-Betriebswirt/FH lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Schriftleiter Der Steuerberater, Frankfurt am Main/Medebach.