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STB 2024, I
Stahlschmidt 

Einkommensteuerstatistik zeigt differenziertes Bild

Abbildung 1

Abbildung 2

Aus den aktuellen Zahlen der Einkommensteuerstatistik, veröffentlicht vom Statistische Bundesamt (DESTATIS), zeigt sich ein differenziertes Bild. Die aus der maschinell durchgeführten Einkommensteuerveranlagung und den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen stammenden Daten, werden von den Statistischen Landesämtern einer statistisch differenzierten Plausibilitätskontrolle unterzogen und nach einem bundeseinheitlichen Tabellenprogramm aufbereitet. Die Daten basieren auf dem Veranlagungszeitraum 2019. Da die Ergebnisse der maschinellen Einkommensteuerveranlagungen Basis für die Veröffentlichung sind, muss das Ende der Veranlagungsarbeiten abgewartet werden. Daher stehen die Daten erst ca. 3\2 Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres zur Verfügung.

Betrachtet werden dabei die Daten der 29,8 Mio. Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer veranlagt wurden und die Daten aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen der 13 Mio. nicht veranlagten Lohnsteuerfälle. Die gebildete Summe der Einkünfte betrug 2019 insgesamt 1 861 Mrd. Euro. Nach Abzug insbesondere des Altersentlastungsbetrags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende verbleibt ein Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) von 1 854,3 Mrd. Euro. Abgezogen werden in Anspruch genommene Verlustrück- und -vorträge aus anderen Jahren (3,9 Mrd. Euro), Sonderausgaben (231,2 Mrd. Euro), außergewöhnliche Belastungen (15,0 Mrd. Euro), Altersvorsorgebeiträge (6,4 Mrd. Euro) und Steuerbegünstigungen zur Förderung des Wohnungseigentums einschließlich Vorkostenabzug (0,5 Mrd. Euro). Es ergibt sich dann ein Einkommen von 1 601,2 Mrd. Euro. Die Günstigerprüfung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld wird so berücksichtigt, dass in den Fällen, in denen die Kinderfreibeträge günstiger sind, diese vom Einkommen abgezogen werden.

Nach Aufbereitung dieser Daten zeigt sich dann, dass sich der überwiegende Teil der Einkommensteuerzahler im Bereich von 0 bis 50 000 Euro des Gesamtbetrages der Einkünfte wiederfindet.

Aufschlussreich ist die Statistik auch, was die Anzahl der Steuerpflichtigen angeht, die mit dem Höchstsatz besteuert werden und wie viele davon wiederum die Reichensteuer zu zahlen haben. Aus der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 25.1.2024 auf eine Frage des fraktionslosen Abgeordneten Dietmar Bartsch (Drs. 20/10710, Frage 23) ergibt sich eine Zahl der Steuerpflichtigen von 1 881 587, die einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden und den Höchstsatz zahlen. Von diesen müssen 57 785 Personen die Reichensteuer zahlen. 1 195 032 im Splittingverfahren veranlagte Steuerpflichtige zahlen den Höchstsatz, darunter 56 754 Personen die Reichensteuer. Zudem weist die Statistik die Anzahl von 27 400 Einkommensmillionären aus.

Prof. Dr. iur. Michael Stahlschmidt, M.R.F LL.M. MBA LL.M., RA/FAStR/FAInsSanR/FAMedR/StB, Diplom-Betriebswirt/FH, lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater Frankfurt am Main/Medebach.

 
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