Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 EStG 2002 (jetzt § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG) – Anwendung des § 68 FGO n.F. auf Verpflichtungsklagen – atypisch stille Gesellschaft als Innengesellschaft nicht Beteiligte eines FG-Verfahrens – Anfechtungs-/Verpflichtungsklage – Zusammenfassung der Feststellung nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 und der Feststellung nach §§ 179 Abs. 2 Satz 2, 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO in Sammelbescheid
StB 2012, S. 3
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