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STB 2011, 297
BFH 
Schuldzinsen zur Finanzierung von Umlaufvermögen nicht ungekürzt abziehbar – Berechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 1998/1999 – Zinsaufwand für Finanzierung eines Warenlagers bei Betriebseröffnung – Rechtsfortbildung – teleologische Extension – Schätzung von Überentnahmen zulässig

BFH, 23. 3. 2011 – X R 28/09.

StB 2011, S. 297

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