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STB 2012, 297
BFH 
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im VZ 2001 – keine Berücksichtigung von Unterentnahmen vor 1999 – Verfassungsmäßigkeit des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001

BFH, 9. 5. 2012 – X R 30/06.

StB 2012, S. 297

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