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STB 2023, 266
BFH 
Steuerberater sind ab 1.1.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet (Beschluss vom 28.04.2023, XI B 101/22)

Steuerberatern steht seit dem 1.1.2023 mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, so dass sie in finanzgerichtlichen Verfahren seit diesem Zeitpunkt vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen als elektronische Dokumente übermitteln müssen.

BFH, StB 2023, 266-269 (Beschluss vom 28.04.2023, XI B 101/22)

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