65 Jahre Wettbewerb in Recht und Praxis: Die WRP gestern, heute und morgen!
Im Jahr 1955 erschien die erste Ausgabe unserer Zeitschrift WRP – Wettbewerb in Recht und Praxis. Mit dem hier auf der linken Umschlagsseite reproduzierten Cover startete die WRP damit in eine lange Historie: „Marktwirtschaft ist Wettbewerbswirtschaft, daher wird auch das wirtschaftliche Geschehen der Bundesrepublik durch den Wettbewerb geprägt. Eine solche Wirtschaft kann aber nur dann reibungslos und mit optimalem Nutzen funktionieren, wenn die Gesetze des Wettbewerbs klar sind, richtig angewendet und fair eingehalten werden. Hierbei mitzuwirken ist das Ziel dieser Zeitschrift.“ (Zur Einführung, WRP 1955, 1).
65 Jahre ist dies nun her und wir möchten – gerade in den aktuellen Zeiten sollte man die Feste (verantwortungsvoll) feiern, wie sie fallen – dieses Jubiläum zum Anlass nehmen und Ihnen mit dem vorliegenden Heft eine Sonderausgabe präsentieren, in der sich unsere Autoren den Schwerpunkten unserer WRP widmen: Neben dem zentralen Thema des Wettbewerbsrechts wird u. a. auch das Kartellrecht, das Markenrecht sowie das neue GeschGehG behandelt.
Mit diesem 65-jährigen Jubiläum jährt sich zugleich auch die lange und traditionelle Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. Seit der ersten Ausgabe der WRP kann den Lesern gerade durch die praxisnahen und wichtigen, von der Wettbewerbszentrale regelmäßig beigesteuerten Entscheidungen stets ein breites Portfolio an aktuellen und praktisch relevanten Themen und damit „gelebte Rechtspraxis im Grünen Bereich“ präsentiert werden.
Damals wie heute ist das Wettbewerbsrecht geprägt von stets nötigen und wichtigen, mitunter gleichwohl schwierig zu handhabenden Anpassungsprozessen. Dieses Metier erfordert Flexibilität. So formulierte schon Dr. Kurt Greifelt in WRP 1955, 1: „Die Werbung kennt nur eine Konstante: die Beweglichkeit.“ und berichtete damit bereits in der ersten WRP-Ausgabe über die Reformbedürftigkeit des Wettbewerbsrechts. Auch wenn damals noch nicht umgesetzt, wurde das Wettbewerbsrecht seitdem doch vielfach reformiert: Nach der großen UWG-Reform 2004 entstand durch den Erlass der RL 2005/29/EG (UGP-RL) alsbald ein erneuter Anpassungsbedarf, der mit den UWG-Reformen 2008 und 2015 sogar zwei Anläufe benötigte. Hinzu kommt eine zunehmende Herausbildung von wettbewerbsrechtlichen Sonderbereichen, etwa durch die Auslagerung des Geschäftsgeheimnisschutzes aus dem UWG in das 2019 in Kraft getretene GeschGehG und die Schaffung von Spezialregelungen für Online-Plattformen durch die P2B-Verordnung. All diesen Änderungen hat sich die WRP als „Konstante im Prozess“ regelmäßig durch Sonderausgaben, so bspw. Heft 12/2014 zur UWG-Reform 2015 oder Heft 6/2019 zum GeschGehG, gewidmet. Zugleich wurden aber auch persönliche Jubiläen von prägenden Akteuren nicht aus den Augen verloren, nicht abschließend genannt seien hier z. B. die Festgabe 9/2000 zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Otto Teplitzky oder die Sonderausgabe 10/2019 anlässlich des 75. Geburtstags von Prof. Dr. Helmut Köhler.
Gerade zum eigenen Jubiläum beschäftigt uns natürlich das am 10.09.2020 nun doch im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Wieder einmal ist Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gefragt. Das Gesetz wird die Praxis, insbesondere Anwälte, Verbände und Gerichte, vor zahlreiche Auslegungsprobleme stellen, die erst im Laufe der Jahre geklärt werden können. Dabei wird sich auch erweisen, ob das Gesetz die Erwartungen des Gesetzgebers erfüllen kann, oder ob eine neuerliche Reform erforderlich wird. Die vom BMJV in Auftrag gegebene Evaluation wird hierbei sicher von Nutzen sein. Jedenfalls wird sich die WRP bemühen, mit Aufsätzen aus Wissenschaft und Praxis zur Klärung der Rechtslage beizutragen.
Neben den monatlich erscheinenden Ausgaben mit allen wichtigen Themen in den Schwerpunktbereichen Wettbewerbs-, Kartell-, Marken- und Urheberrecht sowie korrespondierender Verfahrensrechte flankieren regelmäßig aktuelle Tagungen und Veranstaltungen der WRP das Portfolio und sorgen damit für den so wichtigen Austausch u. a. zwischen Richtern, Rechtsanwälten, Hochschullehrern und Justiziaren, die alle aus den Blickwinkeln ihrer jeweiligen Tätigkeitsbereiche wertvolle Diskussionsbeiträge beisteuern. Neben den WRP-Symposien ist hier natürlich das Highlight eines jeden Jahres – die Heidelberger Wettbewerbstage – besonderer Erwähnung wert. In diesem Jahr findet vom 21.10. bis 23.10.2020 bereits die 37. Veranstaltungsreihe mit spannenden und aktuellen Themen präsentiert von hochkarätigen Referenten statt, zu der Sie natürlich herzlich eingeladen sind. Ganz den aktuellen besonderen Umständen entsprechend wird die Tagung sowohl in Präsenz als auch als Hybrid-Konferenz stattfinden. Lassen Sie sich diese Gelegenheit zum persönlichen und/oder virtuellen Austausch mit den maßgeblichen Ansprechpartnern Ihrer täglichen Rechtsgebiete nicht entgehen!
Bei all diesen Blicken auf das Gestern, das Heute und das Morgen unserer WRP möchten wir uns natürlich auch und gerade bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, für Ihr langjähriges Interesse und die stete Treue bedanken. Die WRP war in der Vergangenheit für Ihre Themenwünsche da und möchte sich auch in der Zukunft – dem Wesen des Wettbewerbsrechts geschuldet flexibel und beweglich – Ihrer Themenfavoriten annehmen. Gerade vor diesem Hintergrund sind Anregungen und Kritik wie immer herzlich willkommen. Wir freuen uns auf Ihre Meinung und Ihr Feedback.
Helmut Köhler, Christian Alexander, Torsten Kutschke, Uta Wichering