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WRP 2013, 1542
LG Bielefeld 
Wettbewerbsrecht: Sonnenbrille (Beschluss vom 21.08.2013, 16 O 57/13)

Es ist irreführend, in der Werbung den Verkauf einer „Sonnenbrille“ anzukündigen, wenn zum angegebenen Preis nur die Fassung und keine dunklen Gläser abgegeben werden. Daran ändert auch eine Sternchenauflösung nichts, die nur Hinweise dazu enthält, was die Brille kosten soll, wenn sie mit Korrekturgläsern ausgestattet wird (Leitsätze der Wettbewerbszentrale).

LG Bielefeld, WRP 2013, 1542 (Beschluss vom 21.08.2013, 16 O 57/13)

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