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WRPL 2018, 1
LG Berlin 
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt? (Urteil vom 12.06.2018, 103 O 82/17)

Auch wenn beide Parteien des einstweiligen Verfügungsverfahrens als Rechtsanwälte zugelassen sind, kommt eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt nach § 195 ZPO an den Antragsgegner in Person nur in Betracht, wenn sich der Antragsgegner im Sinne von § 78 Abs. 4 ZPO selbst anwaltlich vertritt.

LG Berlin, WRPL 2018, Heft 12, Online, - (Urteil vom 12.06.2018, 103 O 82/17)

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