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ZFWG 2024, 153
VGH Baden-Württemberg 
Darlegungs- und Beweislast für Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers (Beschluss vom 11.12.2023, 6 S 1283/23)

Die Darlegungs- und Beweislast für den in der Unzuverlässigkeit eines Spielhallenbetreibers liegenden Versagungsgrund nach § 41 Abs. 2 Nr. 1 LGlüG BW, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 LGlüG BW trifft grundsätzlich die Erlaubnisbehörde.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2024, 153-156 (Beschluss vom 11.12.2023, 6 S 1283/23)

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