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ZFWG 2017, 445
Hayer 

Die Regulation von Sportwetten – Quo vadis?

Abbildung 1

Seit mittlerweile über zehn Jahren steht die Regulation des nationalen Sportwettmarktes fortwährend im Zentrum der (fach-)öffentlichen Diskussion. Spätestens mit der Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung in Schleswig-Holstein vom 27.6.2017 scheint die Richtung für eine weiterführende Marktöffnung vorgegeben zu sein. Aus der Perspektive der Suchtforschung stimmt diese Entwicklung zumindest aus zwei Gründen bedenklich. Zum einen geraten alternative Steuerungsmodelle, wie etwa die Einrichtung eines kleinen, konsequent und kohärent regulierten Sportwettmarktes in Form eines staatlichen Glücksspielmonopols sowie die damit verbundenen suchtpräventiven Vorteile1 in Vergessenheit. Zum anderen drängt sich unweigerlich der Verdacht auf, dass private Wettanbieter erheblichen Einfluss auf politische Entscheidungsträger genommen haben bzw. die Inhalte zukünftiger Vertragswerke wesentlich mitdiktieren.2 Ohnehin verkörpert die Vorgehensweise jener Privatunternehmen ein Novum: Mit der Etablierung neuer Spielanreize nach dem Prinzip „schneller, höher, weiter“ wurden – übrigens ohne nationale Lizenzen – Fakten geschaffen und damit letztlich die Grundlage für die nachfolgenden Forderungen nach Kanalisierung und Rechtssicherheit hergestellt. Übertragen auf andere Produkte mit Suchtpotenzial (z. B. illegale Drogen) wäre ein derartiges Geschehen geradezu undenkbar.

Vor dem Hintergrund des Wettbewerbs um (Neu-)Kunden zählt die extensive Vermarktung des Produktes „Sportwette“ zu den weiteren Besonderheiten dieses Glücksspielsegmentes. Pressemitteilungen zufolge fallen hierzulande 23% der jährlichen Werbeausgaben für Glücksspiele im Bereich des Sportwettens an, Tendenz steigend.3 Es liegt auf der Hand, dass Wettanbieter in erster Linie die Nähe zu Profifußballvereinen suchen, als (Premium-)Sponsoren fungieren und somit breite Bevölkerungsschichten ansprechen. Exemplarisch hierfür sei auf die Kooperation von „bet-athome.com“ und Hertha BSC Berlin,4 den unlängst bekannt gegebenen umfangreichen Kontrakt zwischen „bwin“ und der 3. Fußball-Liga5 sowie den Einstieg eines chinesischen „Wett- und Gaming-Anbieters“ bei Werder Bremen6 verwiesen. Diese Entwicklungslinie leistet einer Normalisierung des Sportwettens in maßgeblicher Weise Vorschub, verschleiert die mit diesen Angeboten einhergehenden Suchtrisiken und erschwert infolgedessen eine effektive wie nachhaltige Suchtpräventionspraxis. Auch wenn belastbare Forschungsbefunde für den kausalen Zusammenhang von Werbeexposition und der Manifestation glücksspielbezogener Probleme noch ausstehen, dürfte die Werbung für Sportwetten einen hohen Aufforderungscharakter für bestimmte vulnerable Populationssegmente (z. B. Jugendliche und junge Erwachsene, Risiko- und pathologische Glücksspieler, Mitglieder von Sportvereinen) mit sich bringen.7

ZfWG 2017 S. 445 (446)

Darüber hinaus deuten erste Forschungsstudien aus dem europäischen Ausland eine erhöhte Prävalenz glücksspielbezogener Probleme unter Leistungssportlern (und hier insbesondere unter [semi-]professionellen Fußballern) – verglichen mit der Allgemeinbevölkerung – an.8 Gerade England, als Paradebeispiel für einen liberalen Glücksspielmarkt, zeichnet sich durch eine hohe Dichte an Wettangeboten einschließlich eines entsprechenden Marketingvolumens aus. So hatte in der Saison 2016/17 bereits die Hälfte aller Teams der Premier League einen Wettanbieter als Trikotsponsor, und alle Vereine wiesen mindestens einen Wettanbieter als offiziellen Werbepartner aus.9 Dieser Umstand führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu der paradoxen Situation, dass eine nicht unbedeutende Anzahl an glücksspielsüchtigen Fußballern regelmäßig quasi ihr eigenes Suchtmittel vermarktet. Interessanterweise befeuerte vor kurzem mit Joey Barton10 ein derartiger Fall eine grundsätzliche Ethikdebatte in England, die letztlich das sofortige Auflösen der Zusammenarbeit zwischen der Football Association (FA) als Dachverband und allen Wettanbietern zur Folge hatte.

Für Deutschland bleibt zu hoffen, dass vor allem die Deutsche Fußball-Liga und der Deutsche Fußball-Bund die vorliegenden Erkenntnisse aus Forschung und Praxis ernst nehmen und aus Fehlentwicklungen11 lernen bzw. sie mit einer proaktiv-verantwortungsbewussten Haltung erst gar nicht zulassen. Schon die nahe Zukunft wird zeigen, ob die Belange des Gemeinwohls (wieder einmal) ökonomischen Partikularinteressen geopfert werden.

Dr. Tobias Hayer*

1

Vgl. ausführlich hierzu mit Meyer, G. & Hayer, T., Problematisches und pathologisches Spielverhalten bei Glücksspielen: Epidemiologie und Prävention. Bundesgesundheitsblatt, 2010, 53, 295–305.

2

Vgl. weiterführend zu Strategien des Lobbyismus mit Hayer, T. & von Meduna, M., Was macht Geldspielautomaten gefährlich? Eine kritische suchtpsychologische Bestandsaufnahme, In Becker, T. (Hg.), Der neue Glücksspielstaatsvertrag: Beiträge zum Symposium 2012 der Forschungsstelle Glücksspiel (S. 133–157), 2014, Frankfurt/M.: Peter Lang.

3

https://www.gamesundbusiness.de/news/details/werbung-200-millionen-grenze-geknackt.

4

In 2015/16 warb mit „bet-at-home.com“ erstmals ein Sportwettanbieter während der gesamten Spielzeit auf dem Trikot eines Fußball-Bundesligisten (http://www.horizont.net/marketing/nachrichten/Bet-at-Home-Hertha-BSC-Berlin-verpflichtet-Wettanbieter-als-neuen-Hauptsponsor-135744).

5

http://www.kicker.de/news/fussball/3liga/startseite/700693/artikel_bwin-wird-hauptpartner-der-3-liga.html.

6

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/700920/artikel_erst-zhang-dann-sponsor_werder-im-zeichen-chinas.html.

7

Vgl. zum Forschungsstand „Werbung und Glücksspiele“ im Allgemeinen mit Hayer, T., Stellungnahme zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Arbeitsentwurf Werberichtlinie (Stand: 14.8.2012), 2012, Bremen: Universität Bremen; zur Bedeutung des Sportwettens in der Adoleszenz im Speziellen mit der Übersichtsarbeit von Fiedler, I. & Hayer, T., Sportwetten und Jugendliche: Spielangebote und Suchtgefahren, 2016, Pro Jugend: Fachzeitschrift der Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V., Heft 3, 4–9; sowie zum Risikosetting „Sportvereine“ mit der Pilotstudie von Meyer, G. et al., Verbreitung von Sportwetten und glücksspielbezogenem Suchtverhalten in Sportvereinen: Eine Pilotstudie, 2013, Praxis Klinische Verhaltensmedizin und Rehabilitation, 92, 189–196.

8

Vgl. für empirische Daten mit Wardle, H. & Gibbons, A., Gambling among sports people, 2014, London: NatCen Social Research; Grall-Bronnec, M. et al., Gambling among European professional athletes: Prevalence and associated factors, Journal of Addictive Diseases, 2016, 35, 278–290; Ólason, D. et al., Football betting among Icelandic semi-professional and amateur players: An examination of the risks of potential match fixing, Vortrag auf der 11th SNSUS Conference, Odense (Dänemark), 31.5.2017; sowie für erste Ideen zu Wirkzusammenhängen mit Hayer, T., Sportwetten und Nebenwirkungen – Ein suchtpsychologischer Exkurs, 2015, Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht, 10, 293–294.

9

Lopez-Gonzales, H. & Griffiths, M.D., Betting, forex trading, and fantasy gaming sponsorships – A responsible marketing inquiry into the ‚gamblification‘ of English football, International Journal of Mental Health & Addiction, 2017 (in press).

10

http://www.kicker.de/news/fussball/intligen/startseite/700177/artikel_nach-fall-barton_fa-loest-vertraege-mit-wettsponsorenauf.html: Barton selbst nimmt die omnipräsenten Werbeaktivitäten der Wettanbieter wie folgt wahr: „Das ist, als ob man einen trockenen Alkoholiker darum bitte, seine ganze Zeit im Pub oder einer Brauerei zu verbringen“.

11

An dieser Stelle sei ferner an den Beginn des Trikotsponsorings in der Fußball-Bundesliga mit Spirituosen („Jägermeister“) erinnert (im Jahre 1973), was heutzutage aufgrund von Werberestriktionen aus gutem Grund gar nicht mehr möglich wäre.

*

Auf Seite III erfahren Sie mehr über den Autor.

 
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