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ZNER 2011, 623
OLG Düsseldorf 
3. Zuständigkeit der Regulierungsbehörden bei Behinderungsmissbrauch eines Netzbetreibers; nur KA für Sondervertragskunden, wenn Durchleitungen eines Dritten der Belieferung von Sondervertragskunden dienen (Beschluss vom 19.10.2011, VI-3 Kart 1/11 (V))

Für Fälle des Behinderungsmissbrauchs eines Netzbetreibers sind gem. §§ 130 Abs. 3 GWB i.V.m. § 111 Abs. 1, 2 EnWG ausschließlich die Regulierungsbehörden und nicht die Kartellbehörden zuständig.

OLG Düsseldorf, ZNER 2011, 623-628 (Beschluss vom 19.10.2011, VI-3 Kart 1/11 (V))

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