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ZNER 2010, 506
OVG Lüneburg 
7. Kein Drittschutz der Verfahrensanforderungen nach UVPG; Beurteilung der von Windenergieanlagen ausgehenden Schallimmissionen (Urteil vom 01.06.2010, 12 LB 32/07)

In der prozessualen Konstellation der Nachbarklage führt das fehlerhafte Unterbleiben des förmlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG allein nicht zur Aufhebung der statt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilten Baugenehmigung. Entsprechendes gilt auch, wenn für das angegriffene Vorhaben statt der vorgeschriebenen allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde. …

OVG Lüneburg, ZNER 2010, 506-511 (Urteil vom 01.06.2010, 12 LB 32/07)

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