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ZNER 2011, 316
BGH 
9. Keine Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen bei Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 KAV (Urteil vom 01.02.2011, EnZR 57/09)

Bei dem Grenzpreisvergleich nach § 2 Abs. 4 Konzessionsabgabenverordnung sind den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittserlösen aller Sondervertragskunden die von den einzelnen Stromabnehmern gezahlten Durchschnittspreise ohne Berücksichtigung von Stromsteuerermäßigungen gegenüberzustellen.

BGH, ZNER 2011, 316-318 (Urteil vom 01.02.2011, EnZR 57/09)

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