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ZNER 2016, 373
Becker 

Editorial

Mit dem Kopfaufsatz betritt die ZNER Neuland: Vorgelegt wird eine Analyse der Berichte und Kommentare in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zur Energiewende (gestützt auf einen großen Zettelkasten). Das Neuland besteht auch darin, dass der verärgerte Schriftleiter einen Meinungsartikel vorlegt, der nicht mit der Redaktion abgestimmt ist und vielleicht auch nicht von allen Redakteuren mitgetragen wird. Die Analyse zeigt einerseits, dass der maßgebliche Journalist für Fragen der Energiewende und des einschlägigen Energierechts, Andreas Mihm, ein ausgezeichneter Sachkenner ist. Nur – leider, leider – verfolgt er die Berichtsstrategie, gegen die Energiewende anzuschreiben. Das geschieht vor allem mit Hilfe der Überschriften. In den Artikeln steht vieles Interessante und Berichtenswerte. Aber häufig werden, um den kritischen, manchmal auch richtig herabsetzenden, Charakter einer Überschrift zu unterstreichen, wichtige Informationen weggelassen. Es wird also einseitig berichtet.

Mit der Frage „Cui bono?“ geht der Autor der Frage nach, wem das denn nützen soll. Das Ergebnis: der Politik, die sich vorrangig anderen Zielen verpflichtet fühlt, etwa denen der Industrie, oder denjenigen Teilen der Bevölkerung, denen die ganze Linie nicht passt. Sie finden bei Holger Steltzner, dem zuständigen Herausgeber, und Andreas Mihm geeignete Argumente.

Das Ergebnis ist danach: Wie der Verfasser des Aufsatzes und dieses Editorials feststellen konnte, wird das auch geglaubt und in Entscheidungen umgesetzt, etwa gegen Investitionen in Erneuerbare Energien oder in Anlageentscheidungen. Dazu kommen die Erfolge der Lobbyisten-Scharen. Die Berichtsstrategie funktioniert also.

Der Autor verfolgt mit diesem Aufsatz zwei Motive: Erstens geht es ihr um die Energiewende, deren Erfolg eine Überlebensfrage unserer Gesellschaft ist und die daher nicht mit zweifelhaften Argumenten unterminiert werden sollte. Motiv zwei – die ZNER versteht sich als rechtswissenschaftliche Zeitschrift – ist der Kampf um das Recht. Medien stehen zwar mit der Pressefreiheit unter dem Schutz des Grundgesetzes. Aber sie müssen, wenn sie Nachrichten aufnehmen, um Korrektheit bemüht sein. Und, so das Bundesverfassungsgericht: „Erst recht darf die Wahrheit nicht bewusst entstellt werden; dies geschieht auch dann, wenn man wesentliche Sachverhalte, die einem bekannt sind, der Öffentlichkeit unterschlägt.

Die Medien prägen Meinungen, und zwar auch im politischen Raum. Sie sind daher im Vorfeld der Gesetzgebung und bei der Kommentierung ihrer Ergebnisse tätig. Das sind auch Arbeitsfelder einer Zeitschrift mit dem Verständnis der ZNER. Wir greifen in den Meinungskampf ein – und dürfen das auch, weil wir ebenfalls berichtend und bewertend, also im Meinungskampf, tätig sind.

Das müssen wir auch. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum drückt man sich gerne um „Tacheles“. Auch die Rechtsprechung ist davon nicht frei. Aber im Kampf um die Wahrheit müssen alle Fakten auf den Tisch gepackt werden. Hoffentlich gelingt das mit diesem Artikel. Aber der Schriftleiter dieser Zeitschrift und Verfasser des Aufsatzes ist die Auseinandersetzung gewöhnt. Deswegen ist auch Kritik, sind Kommentare hoch willkommen.

Peter Becker

 
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