OLG Düsseldorf
Amtshaftungsansprüche wegen des Erlasses glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügungen nach den Grundsätzen des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruches scheiden aus, wenn die Bediensteten der handelnden Behörde zwar bei ex post-Betrachtung objektiv unionsrechtswidrig handelten, dieser Verstoß jedoch bis zum 31.12.2007 nicht hinreichend qualifiziert ist.
OLG Düsseldorf, ZfWG 2017, 62-66 (Urteil vom 31.08.2016, I-18 U 217/07, 18 U 217/07)