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RIW 2001, 306
 
OLG Köln
Kein Mitverschulden bei Staatshaftung wegen verspäteter Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie

OLG Köln, Entscheidung vom 8. Juni 2000 - 7 U 208/99;

OLG Köln vom 08.06.2000 - 7 U 208/99
RIW 2001, 306 (Heft 4)
SachverhaltDie Klägerin macht Schadensersatz wegen verspäteter Umsetzung der EG-Richtlinie 94/19/EWG vom 30. 5. 1994 geltend. Die Einlage wurde noch vor dem 1. 7. 1995, d.h. vor Ablauf der Umsetzungsfrist, von der Klägerin bei der beklagten Bank erbracht. Die Bank gehörte keinem Einlagensicherungssystem an, das damals auch noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war. Die Nichtverfügbarkeit (= Entschädigungsfall) infolge Zahlungsunfähigkeit der Bank trat nach dem 1. 7. 1995 ein. Die Bundesrepublik ...

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