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BB 2007, 1059
BAG 
Annahmeverzug – böswilliges Unterlassen von Erwerb (Urteil vom 07.02.2007, 5 AZR 422/06)

Ein böswilliges Unterlassen von Erwerb im Sinne des § 615 Satz 2 BGB kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer eine vertraglich nicht geschuldete Arbeitsleistung ablehnt, die der Arbeitgeber von ihm in einem unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis verlangt.

BAG, BB 2007, 1059-1060 (Urteil vom 07.02.2007, 5 AZR 422/06)

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