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BB 2009, 2421
 
ArbG Lörrach: Verdachtskündigung bei “Lottogewinn-Betrug”

Das ArbG entschied in seinem Urteil vom 19.8.2009 – 5 Ca 258/09 – wie folgt: Der dringende Verdacht gegen eine Mitarbeiterin, diese habe sich gemeinsam mit einer Bekannten den Lottogewinn eines Kunden des Arbeitsgebers ausbezahlen lassen, ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.

BB 2009, 2421

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