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BB 2008, 1086
Ayad/Halsdorfer 
Aufwendungsersatz bei unberechtigtem Mangelbeseitigungsverlangen (Urteil vom 23.01.2008, VIII ZR 246/06)

Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

Ayad/Halsdorfer, BB 2008, 1086 (Urteil vom 23.01.2008, VIII ZR 246/06)

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