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BB 2008, 216
Euler 
Ausübung des Wahlrechts zwischen Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Urteil vom 29.08.2007, 12 K 1027/04 B)

Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, üben ihr Wahlrecht, anstelle des Betriebsvermögensvergleichs (§§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG) eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) vorzunehmen, in der Regel durch schlüssiges Verhalten aus.

Euler, BB 2008, 216 (Urteil vom 29.08.2007, 12 K 1027/04 B)

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