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BB 2018, 1779
 
BAG: Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Aktienoptionen

Die Beteiligung eines im Unternehmen gebildeten Gesamtbetriebsrats an einem Beschlussverfahren ist nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat in diesem einen Auskunftsanspruch verfolgt, der ausschließlich das ihm zustehende innerbetriebliche Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gestützt wird.

BB 2018, 1779

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