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BB 2018, 1459
 
BAG: Absoluter Revisionsgrund nach § 547 Nr. 4 ZPO bei Nichtladung des Nebenintervenienten

Der absolute Revisionsgrund nach § 547 Nr. 4 ZPO liegt auch dann vor, wenn der Nebenintervenient vom Landesarbeitsgericht entgegen § 71 Abs. 3 ZPO nicht zur mündlichen Verhandlung geladen wurde.

BB 2018, 1459

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