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BB 2016, 1780
 
BAG: Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II auf einen zugelassenen kommunalen Träger – arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel

Gem. § 6c Abs. 5 Satz 3 SGB II bemisst sich die Ausgleichszahlung nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt bei dem abgebenden Träger zum Zeitpunkt des Übertritts und dem Arbeitsentgelt bei dem aufnehmenden Träger. Danach sichert die Ausgleichszulage das vor dem gesetzlichen Übergang gezahlte Arbeitsentgelt nur statisch.

BB 2016, 1780

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