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BB 2013, 1716
 
BAG: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel – Ergänzende Vertragsauslegung

Haben die Parteien eines Arbeitsvertrages den BAT dynamisch in Bezug genommen, ohne auf ersetzende Tarifverträge zu verweisen, ist durch die Tarifsukzession im öffentlichen Dienst (Übergang von BAT auf TVöD bzw. TV-L) nachträglich eine Vertragslücke entstanden, die regelmäßig im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch die Gerichte für Arbeitssachen zu schließen ist.

BB 2013, 1716

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