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BB 2019, 1971
 
BAG: Auslegung von AGB ist keine Rechtsfrage i. S. v. §§ 72 Abs. 2 Nr. 1, 72a Abs. 3 ArbGG

Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft keine Rechtsfrage iSd. § 72 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ArbGG, wenn nicht die gesetzlichen Auslegungsgrundsätze betroffen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind keine Rechtsnormen, sondern vertragliche Regelungen (Rn. 5).

BB 2019, 1971

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