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BB 2018, 2675
 
BAG: Auslegung einer Gesamtzusage

Die Auslegung einer Gesamtzusage, die als typisierte Willenserklärung nach objektiven, von den besonderen Umständen des Einzelfalls unabhängigen Kriterien zu erfolgen hat, ist durch das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüfbar (Rn. 17).

BB 2018, 2675

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