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BB 2018, 2355
 
BAG: Beweiswürdigung durch das Gericht bei außerordentlicher Tat- und Verdachtskündigung

Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (Rn. 24).

BB 2018, 2355

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