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BB 2019, 2035
 
BAG: Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen (in der bAV)

Für die Beurteilung, ob eine Partei ihr einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen ausgeübt hat, ist ein objektiver Maßstab anzulegen.

BB 2019, 2035

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