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BB 2020, 627
 
BAG: Feststellungsinteresse des Betriebsrats bei Mitbestimmungsangelegenheiten

Ein Antrag des Betriebsrats auf Feststellung, dass er in einer bestimmten Angelegenheit mitzubestimmen hat, ist zulässig, wenn hierfür das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht (Rn. 14).

BB 2020, 627

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