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BB 2008, 497
 
BAG: Kostenerstattung im Beschlussverfahren

Der erste Senat entschied in seinem Beschluss vom 2.10.2007 – 1 ABR 59/06 – wie folgt: Der Beteiligte eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens kann vom Arbeitgeber die Erstattung seiner außergerichtlichen Verfahrenskosten regelmäßig nur verlangen, wenn Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes dies vorsehen. Die Verfahrenskosten sind kein nach § 280 Abs. 1 BGB erstattungsfähiger Schaden.

BB 2008, 497

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