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BB 2025, 1651
 
BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Berechnung der Karenzentschädigung – virtuelle Aktienoptionen

Virtuelle Aktienoptionsrechte sind bei der Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2 HGB zu berücksichtigen, wenn sie noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden. Etwas anderes gilt regelmäßig, wenn die Optionsrechte zwar im laufenden Arbeitsverhältnis erdient (gevestet), aber erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeübt werden (Rn. 22, 34 ff.).

BB 2025, 1651

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